Hallenbad

Liebe Schwimmfreunde,

das Verwaltungsgericht Mainz hat im Verfahren der
BI Mombacher-Schwimmbad ./. Stadt Mainz am

25. Oktober 2006 entschieden

Gegen das mühsam errungene Zugeständnis der Stadt auf Fortführung des Badbetriebes auch im Falle des Scheiterns des derzeitigen Konzepts wurde die Klage einvernehmlich zurückgenommen.


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