Liebe Schwimmfreunde,
das Verwaltungsgericht
Mainz hat im Verfahren der
BI Mombacher-Schwimmbad ./. Stadt Mainz am
25. Oktober 2006
entschieden
Gegen das mühsam errungene Zugeständnis der Stadt auf Fortführung des
Badbetriebes auch im Falle des Scheiterns des derzeitigen Konzepts wurde die
Klage einvernehmlich zurückgenommen.
Mehr unter: http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2576835
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