Mildes Urteil: 23-Jährige
überfährt Rentnerin und muss 1800 Euro zahlen
Wegen fahrlässiger
Tötung verurteilte das Mainzer Amtsgericht gestern eine 23-Jährige
zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Sie ist verantwortlich für einen
Verkehrsunfall, bei dem eine 82-jährige Passantin zu Tode kam. Der
Mainzerin wurde außerdem ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt.
Von unserer
Mitarbeiterin
Andrea Elisa
Hart
Auf den Tag
genau vor einem Jahr hatte die Mutter von zwei Kindern die Kontrolle über
das Lenkrad ihres Wagens verloren. Bei einer Fahrt vom Lerchenberg in Richtung
Gonsenheim geriet die Frau in einer leichten Biegung von der Fahrbahn ab
und lenkte den Wagen daraufhin auf den Bürgersteig. Ihr entgegen kam
zu Fuß eine Lerchenbergerin, die erst ihre Rente abholen und später
Einkäufe erledigen wollte. Der unkontrollierte Wagen erfasste die
Rentnerin frontal und drückte sie erst an einer Garagenwand entlang,
ehe die Frau bewusstlos auf der Fahrbahn liegen blieb. Im Krankenhaus erlag
die Frau am späten Abend des selben Tages ihren schweren Verletzungen.
Der Unfallwagen
fuhr zunächst weiter, wie eine Zeugin berichtete. Erst nach etwa 25
Metern habe die Fahrerin - offenbar unsicher, wie sie sich zu verhalten
habe - gewendet.
Die ältere
Frau sei ihr direkt vor den Wagen gesprungen, versuchte sie sich am Unfallort
zu rechtfertigen. Auch gegenüber der Polizei blieb sie später
bei dieser Version.
Gutachter, die den
Unfallhergang untersucht hatten, widerlegten ihre Aussage jedoch später.
Nicht auf der Fahrbahn, sondern eindeutig auf dem Bürgersteig sei
die Frau von dem Wagen erfasst worden.
Was also oder
vielmehr wer, fragte sich das Gericht, konnte den Blick der 23-Jährigen
dermaßen von der Fahrbahn abgelenkt haben? Zum Zeitpunkt des Unfalls
war es taghell, die Straße trocken und gut einsehbar. Die Angeklagte
selbst konnte sich an wenig erinnern. Sie habe einen Blackout, erklärte
sie in der Verhandlung.
Vermutungen
des Gerichts richteten sich auf das anderthalbjährige Kleinkind der
Frau. Es sei offenbar unangeschnallt auf dem Rücksitz mitgefahren
und könnte die Aufmerksamkeit der Mutter beansprucht haben. Aber ebenso
die mitfahrende Schwester, mit der die Angeklagte laut Zeugenaussagen „wild
diskutiert“ habe, könnte sie abgelenkt haben.
Was es auch
war, das Schöffengericht entschied sich bei der nicht vorbestraften
Frau für eine Geldstrafe. „Es war die unterste Grenze“, so die Richterin,
die in ihrer Urteilsbegründung eine gewisse Reifeverzögerung
der jungen Frau vermutete. Wie sonst könnte man ein Kleinkind unangeschnallt
und ohne entsprechenden Kindersitz mitfahren lassen, so die Ermahnung zum
Abschluss. |