ödp/Freie Wähler bringen Lerchenberger Kehrstreit in den Stadtrat: Kuriose Rechtsprechung kann politisch korrigiert werden

Pressemitteilung vom 16.2.2009

Mainz. Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler fordert eine Novellierung der Kehrsatzung. Der Grund hierfür: Ein realitätsfernes Urteil hat nicht nur den Lerchenbergern Ärger beschert. Auch anderen Stadtteilen steht jetzt der gleiche Ärger ins Haus. Wenige Hausbesitzer mit unglücklicher Grundstückslage sollen die Kehrkosten für Andere mitbezahlen. Mit Nachforderungen wären das bis über 1.000 Euro pro Jahr, die geplagte „Vorderlieger“ an ihre glücklicheren Nachbarn abführen müssten, weil dies formaljuristisch korrekt ist. „Diese Ungleichbehandlung von Anliegern der gleichen Wohnwege stört den Nachbarschaftsfrieden in hohem Maße“, betonen die beiden Stadträte von ödp/Freien Wählern, Herbert Egner und Dr. Claudius Moseler. Nach Auskunft der Verwaltung werden 191 Haushalte („Vorderlieger“) mit zusätzlichen Straßenreinigungsgebühren belastet, die bisher mit weiteren 812 Haushalten („Hinterliegern“) solidarisch geteilt wurden.

Wie unwohl sich die Stadt bei der Vollstreckung des Urteils fühlt, wurde in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz deutlich, als die beiden Vertreter der Stadt selbst zugeben mussten, dass das juristische Problem einer politischen Lösung bedarf. Auch der Vorsitzende Richter machte aus seinem Unbehagen keinen Hehl und kritisierte die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, der er zu folgen habe.

Dabei gäbe es nach Ansicht der Fraktion ödp/Freie Wähler eine ganz einfache Lösung: Die Kehrsatzung muss an die verworrene Rechtslage angepasst werden, um derartige Auswüchse zu verhindern. Hierzu bedarf es lediglich eines Beschlusses des Stadtrates. Diese Ausgangslage nimmt die Fraktion ödp/Freie Wähler zum Anlass, das Thema mit bürgernahen Lösungsvorschlägen in den Stadtrat einzubringen und dies im Vorfeld mit anderen Ratsfraktionen zu erörtern. Dazu werden auch Gespräche mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger gesucht.