Pressemitteilung vom 16.2.2009
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Mainz. Die Stadtratsfraktion ödp/Freie
Wähler fordert eine Novellierung der Kehrsatzung. Der Grund hierfür:
Ein realitätsfernes Urteil hat nicht nur den Lerchenbergern Ärger
beschert. Auch anderen Stadtteilen steht jetzt der gleiche Ärger ins
Haus. Wenige Hausbesitzer mit unglücklicher Grundstückslage sollen die
Kehrkosten für Andere mitbezahlen. Mit Nachforderungen wären das bis
über 1.000 Euro pro Jahr, die geplagte „Vorderlieger“ an ihre glücklicheren
Nachbarn abführen müssten, weil dies formaljuristisch korrekt ist.
„Diese Ungleichbehandlung von Anliegern der gleichen Wohnwege stört
den Nachbarschaftsfrieden in hohem Maße“, betonen die beiden Stadträte
von ödp/Freien Wählern, Herbert Egner und Dr. Claudius Moseler. Nach
Auskunft der Verwaltung werden 191 Haushalte („Vorderlieger“) mit
zusätzlichen Straßenreinigungsgebühren belastet, die bisher mit
weiteren 812 Haushalten („Hinterliegern“) solidarisch geteilt
wurden.
Wie unwohl sich die Stadt bei der
Vollstreckung des Urteils fühlt, wurde in der Verhandlung vor dem
Verwaltungsgericht Mainz deutlich, als die beiden Vertreter der Stadt
selbst zugeben mussten, dass das juristische Problem einer politischen Lösung
bedarf. Auch der Vorsitzende Richter machte aus seinem Unbehagen keinen
Hehl und kritisierte die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, der
er zu folgen habe.
Dabei gäbe es nach Ansicht der
Fraktion ödp/Freie Wähler eine ganz einfache Lösung: Die Kehrsatzung
muss an die verworrene Rechtslage angepasst werden, um derartige Auswüchse
zu verhindern. Hierzu bedarf es lediglich eines Beschlusses des
Stadtrates. Diese Ausgangslage nimmt die Fraktion ödp/Freie Wähler zum
Anlass, das Thema mit bürgernahen Lösungsvorschlägen in den Stadtrat
einzubringen und dies im Vorfeld mit anderen Ratsfraktionen zu erörtern.
Dazu werden auch Gespräche mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger
gesucht.
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