Gegen
Bürger gekehrt
Kommentar
von Monika
Paul zur Straßenreinigung:
Vieles hat in Deutschland seine Ordnung, ganz besonders die Sauberkeit. So
darf die Stadt Mainz in einer Satzung festlegen, wo ihr Eigenbetrieb
bezahlte Saubermänner zum Kehren losschickt - und damit, wo Straßenreinigungsgebühren
fällig werden. Dass Anwohner auf dem Lerchenberg jetzt für diesen, gar
nicht immer erwünschten Dienst, tief in die Tasche greifen müssen, hat
ironischerweise damit zu tun, dass ein anderer Mainzer am Sertoriusring
gegen die Kehrgebühr geklagt hatte. Der "Hinterlieger" fegt
selbst vor der eigenen Haustür und wollte keine anteilige Kehrgebühr für
die Ringstraße zahlen. Dies muss er jetzt auch nicht mehr, weil der Weg zu
seinem Haus laut OVG eine eigene "straßenreinigungsrechtliche Erschließung"
aufweist. Da wiehert zwar ganz laut der Amtsschimmel, aber das Urteil steht:
Nur wer vorne wohnt, muss zahlen. Diese Rechtsauffassung dürfte in vielen
Wohngebieten der siebziger Jahre - auf dem Lerchenberg, am Mombacher
Lemmchen oder seitlich des Bretzenheimer Südrings - für Ungemach sorgen.
Ein Ärger, der sich schnell gegen die Stadt richtet: Denn war es wirklich nötig,
das OVG-Urteil in allen Spiegelpunkten zu Lasten des Nachbarschaftsfriedens
in den eigenen Stadtteilen auszulegen? Und die zügig eingeforderten Kehrgebühren
auch noch rückwirkend zu erheben? Die Diskussion ist neu eröffnet, ob
unter solchen Voraussetzungen in Wohngebieten nicht besser jeder selbst den
Besen schwingt.
Hier zu den Originalartikeln:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3064857
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3065735
Anmerkung von
Hartmut Rencker:
Ein
paar Gedanken zum Thema Vorderlieger, Hinterlieger
Das Lerchenberger Ärgernis,
dass einige Vorderlieger mit über 1.000 Euro nachbelastet werden, ließe
sich zumindest für die Zukunft ganz elegant aus dem Weg schaffen, nämlich
per Änderung der Kehrsatzung im Stadtrat. Zur Kehrsatzung gehört eine
Auflistung der Straßen und Wege. Der Stadtrat setzt hier Recht. In einigen
Stadtteilen, wie z.B. Ebersheim, Teilen von Bretzenheim, Marienborn, Finthen
usw. wird von den Anliegern selbst gekehrt. Dort kann die Stadt sich nicht
an Gebühren bereichern.
Warum
sollte nicht auch der Lerchenberg gänzlich aus der städtischen
Kehrversorgung entlassen werden? In der Regel fährt das Kehrauto nur
an geparkten Fahrzeugen vorbei und auch das gelegentlich zu sehende
"Besengeschwader" geht weitgehend nur spazieren. Warum verwehrt
die Stadt Bürgern, die zufällig Vorderlieger geworden sind, ihre oft wenigen
Anliegermeter in der gleichen Weise versorgen zu dürfen, wie das die
kehrfreien Hinterlieger schon immer selbst getan oder gelassen haben? Es ist
nicht erkennbar, weshalb bei Straßenanliegern mehr kehrbedürftiger Dreck
anfallen soll als bei den kehrfreien Anliegerwegen. Eher ist das Gegenteil
der Fall. Denn wo Verkehr herrscht, wird Dreck pulverisiert und weggeblasen
oder mit dem Regen weggespült.
Nur darf der Schuss nicht nach hinten losgehen in der Form, dass die
Hinterlieger gegen ihren Willen auch in die Kehrsatzung geraten.