Frankfurter Allgemeine

Flughafen Frankfurt

Lufthansa klagt gegen Nachtflugverbot

08. Februar 2008:  Die größte deutsche Fluggesellschaft Lufthansa klagt wegen der geplanten Nachflugeinschränkungen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Klage richte sich nicht gegen den Ausbau an sich. Grund seien ausschließlich die mit der Erweiterung geplanten massiven Einschränkungen für Nachtflüge, sagte ein Lufthansa-Sprecher am Freitag.

Die Fluggesellschaften Condor und TUIfly hatten am Vortag Klagen gegen die Nachtflugregelung angekündigt. Die Klage werde fristgerecht an diesem Freitag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, sagte der Lufthansa-Sprecher. Die genaue Begründung erfolge in den kommenden sechs Wochen.

Aus Sicht von Lufthansa seien die nach dem Bau einer vierten Landebahn in Frankfurt noch zulässigen Nachtflüge nicht ausreichend für Passagier- und Frachtflüge von Lufthansa. Die Fluggesellschaft beansprucht für sich und ihre Tochter Lufthansa Cargo 41 Nachtflüge. Im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau sind lediglich 17 Nachtflüge vorgesehen. Lufthansa selbst und die Frachtsparte Cargo treten gemeinsam als Kläger auf. Das hessische Wirtschaftsministerium hatte den Bau einer vierten Landebahn im Dezember genehmigt. Der Flughafenbetreiber Fraport will diese 2011 in Betrieb nehmen.

Kommunen wollen gar keine Nachtflüge mehr

Auch die Deutsche Post, die über eine eigene Luftfrachttochter verfügt, hat bereits angekündigt, klagen zu wollen. Mehrere Kommunen, darunter auch Frankfurt, wollen ebenfalls vor Gericht ziehen. Ihr Ziel ist es allerdings, die Nachtflüge komplett verbieten zu lassen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer neuen Landebahn vom Dezember sieht vor, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Bahn nur noch 17 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr stattfinden dürfen.

Dagegen wollen zahlreiche Kommunen sowie der Main-Kinzig-Kreis mit ihren Klagen erreichen, dass es gar keine Nachtflüge mehr gibt. Am Donnerstag hatte der Mainzer Oberbürgermeister Beutel seine Unterschrift unter die Klageschrift gesetzt. Die Kommunen fühlt sich unter anderem in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt (auch Mainz klagt gegen den Flughafenausbau).

Der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte am Freitag mit Gelassenheit auf die Klagen. Das Land habe mit der Beschränkung auf maximal 17 Nachtflüge einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Interessen der Fluggesellschaften gefunden. Er gehe davon aus, dass der am 18. Dezember vorgestellte Planfeststellungsbeschluss vor Gericht Bestand haben werde.

Die Frist für Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens läuft an diesem Freitag um 24 Uhr aus.


Flughafen Frankfurt

Von Georg Giersberg

08. Februar 2008 Der Streit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens geht weiter. Mehr als ein Dutzend Kommunen haben gegen den im Dezember ergangenen Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht. Kurz vor Ablauf der Frist hat sich jetzt auch die direkt betroffene Industrie zu Wort gemeldet.

Neben der Lufthansa haben die Ferienflieger Condor und Tuifly Klage eingereicht. Während es einigen Kommunen um die fluglärmbedingte Einschränkung bei der Ausweisung von Siedlungsgebieten geht, klagen die meisten Kommunen wie die Fluggesellschaften gegen das eingeschränkte Nachtflugverbot - aber mit entgegengesetzten Intentionen.

Konträre Interessen

Die Kommunen wollen ein totales Nachtflugverbot durchsetzen, die Fluggesellschaften mehr als die erlaubten 17 Starts in der Nacht haben. Einen Kompromiss kann es hier kaum geben. Die Rhein-Main-Region einschließlich der klagenden Kommunen lebt weitgehend vom Flughafen.

Man muss nicht jede Belastung hinnehmen. Aber dass auf einem modernen Großflughafen um 23 Uhr die Lichter ausgehen, ist keine realistische Vorstellung. Eine absolute Nachtruhe kann es nicht geben. Zu fordern ist aber, dass über die Flugrouten und technischen Schallschutz ein Optimum an Ruhe hergestellt wird.


Kommentar

Nicht immer nachvollziehbar

Von Jochen Remmert

08. Februar 2008: Die Lufthansa sichert sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen in Frankfurt zunächst einmal alle Optionen. Das ist ihr gutes Recht. Als börsennotiertes Unternehmen muss sie das sogar tun, um ihren Aktionären zu signalisieren, dass hier keine Chance zum Nutzen des Unternehmens vertan wird. Das gleiche Recht haben gewiss auch Anrainerkommunen, die sich vor Fluglärm schützen wollen.

Schon der Umstand, dass Frankfurt klagt, ruft aber auch bei großem Wohlwollen gewisse Verständnisschwierigkeiten hervor, profitiert doch keine Stadt mehr von diesem Flughafen als eben Frankfurt. Wenn nun aber noch Wiesbaden eine Klage wegen der angeblich großen Belastung durch Fluglärm anstrengt, ist die Grenze des Nachvollziehbaren überschritten.

Die Region hat das Glück, die mit 70.000 Stellen größte Arbeitsstätte Deutschlands zu beherbergen, die gute Chancen auf Wachstum und Beschäftigung bietet – wenn sie sich im internationalen Wettbewerb der Luftverkehrsdrehkreuze behauptet. Natürlich müssen die Belange von allen ernsthaft tangierten Kommunen und Unternehmen bei dem Bemühen berücksichtigt werden, den Frankfurter Flughafen an der Weltspitze zu halten.

Wiesbaden gehört aber ganz sicher nicht zu den Städten, die ernsthaft unter dem Flugverkehr leiden. Wenn einem die in Wiesbaden zu hörenden Flugzeuge wirklich stören, dann ist ein Ballungsraum schlicht der falsche Wohnort.


Klagewelle gegen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

Frankfurt/Wiesbaden (AFP) — Kommunen und Fluggesellschaften laufen Sturm gegen die Nachtflugregelung beim Ausbau des Frankfurter Flughafens. Beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gingen bis zum Ablauf der Frist rund 40 Klagen und elf Eilanträge ein. Die Beschwerden haben allerdings völlig entgegengesetzte Ziele: Während sich Städte und Kommunen wie Frankfurt am Main, Mainz und Wiesbaden gegen den Fluglärm wegen der 17 erlaubten Starts und Landungen pro Nacht zur Wehr setzen, sehen sich viele Fluggesellschaften durch die Regelung eingeschränkt und wollen mehr Flüge durchsetzen.

Hessen hatte anders als einst versprochen unter Verweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Frankfurter Flughafens nach dem geplanten Ausbau 17 Flüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr zugelassen. Allein die Lufthansa besteht auf 41 planmäßigen Flügen pro Nacht.

Die Kranichlinie und ihre Frachttochter Lufthansa Cargo reichten kurz vor Ablauf der Frist Klage ein, wie ein Unternehmenssprecher in Frankfurt am Main sagte. Am Donnerstag hatten bereits Europas größter Reisekonzern TUI, der Ferienflieger Condor sowie die Frachttochter der Deutschen Post juristische Schritte angekündigt.

Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte gelassen. Dass erst zahlreiche Kommunen zu viele und dann die Fluggesellschaften zu wenige Nachtflüge bemängelten, zeige, dass mit dem eingeschränkten Nachtflugverbot ein "guter Kompromiss gefunden" worden sei, erklärte Rhiel in Wiesbaden. "Wir haben uns darauf eingestellt, dass das gesamte Verfahren vor Gericht auf den Prüfstand kommt."


08. Feb 11:50
Die Lufthansa hat Klage gegen die nächtlichen Flugbeschränkungen in Frankfurt am Main erhoben. Zahlreiche Kommunen fordern indessen ein generelles Nachtflugverbot.
Die Deutsche Lufthansa AG und ihre Tochtergesellschaft Lufthansa Cargo klagen gegen die mit dem Frankfurter Flughafenausbau verbundenen Nachtflugbeschränkungen. Wie ein Unternehmenssprecher erklärte, haben die beiden Unternehmen ihre Klage am Freitag beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Die Lufthansa hat für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr 41 Starts und Landungen beantragt.

Die Landesregierung hat mit ihrem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau aber maximal 17 Flugbewegungen für alle in Frankfurt beheimateten Fluggesellschaften genehmigt. Der Sprecher sagte, die Klage sei zunächst zur Fristwahrung eingereicht worden. Eine Begründung würden die beiden Unternehmen bis zum 25. März nachliefern. Die Lufthansa wolle nicht den Ausbau des Frankfurter Flughafens in Frage stellen. Der Konzern habe bis ins Jahr 2020 aber einen deutlich höheren Bedarf an nächtlichen Flugbewegungen.

Der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte mit Gelassenheit auf die Klagen. Das Land habe mit der Beschränkung auf maximal 17 Nachtflüge einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Interessen der Fluggesellschaften gefunden. Er gehe davon aus, dass der am 18. Dezember vorgestellte Planfeststellungsbeschluss vor Gericht Bestand haben werde.


Die Stadt Mainz reicht Klage ein

Zahlreiche Kommunen wollen indessen mit Klagen erreichen, dass es gar keine Nachtflüge mehr gibt. Am Donnerstag reichte etwa die Stadt Mainz Klage gegen den Ausbau des Flughafens ein. Der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) sagte nach Angaben der Online-Ausgabe der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung»: «Es ist einmalig in Deutschland, dass über einem Ballungsgebiet so viel Flugbewegung stattfindet, wie das über dem Rhein-Main-Gebiet der Fall ist.» Die Kommunen fühlen sich unter anderem in ihrem Selbstverwaltungsrecht und ihrer Planungshoheit verletzt. (NZ/AP)

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