Flughafen Frankfurt
Lufthansa klagt gegen Nachtflugverbot
08. Februar 2008: Die größte deutsche
Fluggesellschaft Lufthansa klagt wegen der geplanten Nachflugeinschränkungen
gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Klage richte sich nicht gegen
den Ausbau an sich. Grund seien ausschließlich die mit der Erweiterung
geplanten massiven Einschränkungen für Nachtflüge, sagte ein
Lufthansa-Sprecher am Freitag.
Die Fluggesellschaften Condor und TUIfly hatten am Vortag Klagen gegen die
Nachtflugregelung angekündigt. Die Klage werde fristgerecht an diesem Freitag
beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, sagte der
Lufthansa-Sprecher. Die genaue Begründung erfolge in den kommenden sechs
Wochen.
Aus Sicht von Lufthansa seien die nach dem Bau einer vierten Landebahn in
Frankfurt noch zulässigen Nachtflüge nicht ausreichend für Passagier- und
Frachtflüge von Lufthansa. Die Fluggesellschaft beansprucht für sich und
ihre Tochter Lufthansa Cargo 41 Nachtflüge. Im Planfeststellungsbeschluss für
den Flughafenausbau sind lediglich 17 Nachtflüge vorgesehen. Lufthansa selbst
und die Frachtsparte Cargo treten gemeinsam als Kläger auf. Das hessische
Wirtschaftsministerium hatte den Bau einer vierten Landebahn im Dezember
genehmigt. Der Flughafenbetreiber Fraport will diese 2011 in Betrieb nehmen.
Kommunen wollen gar keine Nachtflüge mehr
Auch die Deutsche Post, die über eine eigene Luftfrachttochter verfügt,
hat bereits angekündigt, klagen zu wollen. Mehrere Kommunen, darunter auch
Frankfurt, wollen ebenfalls vor Gericht ziehen. Ihr Ziel ist es allerdings,
die Nachtflüge komplett verbieten zu lassen. Der Planfeststellungsbeschluss für
den Bau einer neuen Landebahn vom Dezember sieht vor, dass mit der
Inbetriebnahme der neuen Bahn nur noch 17 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr
stattfinden dürfen.
Dagegen wollen zahlreiche Kommunen sowie der Main-Kinzig-Kreis mit ihren
Klagen erreichen, dass es gar keine Nachtflüge mehr gibt. Am Donnerstag hatte
der Mainzer Oberbürgermeister Beutel seine Unterschrift unter die
Klageschrift gesetzt. Die Kommunen fühlt sich unter anderem in ihrem
Selbstverwaltungsrecht verletzt (auch Mainz klagt gegen den
Flughafenausbau).
Der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte am Freitag mit
Gelassenheit auf die Klagen. Das Land habe mit der Beschränkung auf maximal
17 Nachtflüge einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und
den Interessen der Fluggesellschaften gefunden. Er gehe davon aus, dass der am
18. Dezember vorgestellte Planfeststellungsbeschluss vor Gericht Bestand haben
werde.
Die Frist für Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens läuft an
diesem Freitag um 24 Uhr aus.
Flughafen Frankfurt
Von Georg Giersberg
08. Februar 2008 Der Streit um den Ausbau
des Frankfurter Flughafens geht weiter. Mehr als ein Dutzend Kommunen haben
gegen den im Dezember ergangenen Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht.
Kurz vor Ablauf der Frist hat sich jetzt auch die direkt betroffene Industrie
zu Wort gemeldet.
Neben der Lufthansa haben die Ferienflieger Condor und Tuifly Klage
eingereicht. Während es einigen Kommunen um die fluglärmbedingte Einschränkung
bei der Ausweisung von Siedlungsgebieten geht, klagen die meisten Kommunen wie
die Fluggesellschaften gegen das eingeschränkte Nachtflugverbot - aber mit
entgegengesetzten Intentionen.
Konträre Interessen
Die Kommunen wollen ein totales Nachtflugverbot durchsetzen, die
Fluggesellschaften mehr als die erlaubten 17 Starts in der Nacht haben. Einen
Kompromiss kann es hier kaum geben. Die Rhein-Main-Region einschließlich der
klagenden Kommunen lebt weitgehend vom Flughafen.
Man muss nicht jede Belastung hinnehmen. Aber dass auf einem modernen Großflughafen
um 23 Uhr die Lichter ausgehen, ist keine realistische Vorstellung. Eine
absolute Nachtruhe kann es nicht geben. Zu fordern ist aber, dass über die
Flugrouten und technischen Schallschutz ein Optimum an Ruhe hergestellt wird.
Kommentar
Nicht
immer nachvollziehbar
Von Jochen Remmert
08. Februar 2008: Die Lufthansa sichert
sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen in
Frankfurt zunächst einmal alle Optionen. Das ist ihr gutes Recht. Als börsennotiertes
Unternehmen muss sie das sogar tun, um ihren Aktionären zu signalisieren,
dass hier keine Chance zum Nutzen des Unternehmens vertan wird. Das gleiche
Recht haben gewiss auch Anrainerkommunen, die sich vor Fluglärm schützen
wollen.
Schon der Umstand, dass Frankfurt klagt, ruft aber auch bei großem
Wohlwollen gewisse Verständnisschwierigkeiten hervor, profitiert doch keine
Stadt mehr von diesem Flughafen als eben Frankfurt. Wenn nun aber noch
Wiesbaden eine Klage wegen der angeblich großen Belastung durch Fluglärm
anstrengt, ist die Grenze des Nachvollziehbaren überschritten.
Die Region hat das Glück, die mit 70.000 Stellen größte Arbeitsstätte
Deutschlands zu beherbergen, die gute Chancen auf Wachstum und Beschäftigung
bietet – wenn sie sich im internationalen Wettbewerb der
Luftverkehrsdrehkreuze behauptet. Natürlich müssen die Belange von allen
ernsthaft tangierten Kommunen und Unternehmen bei dem Bemühen berücksichtigt
werden, den Frankfurter Flughafen an der Weltspitze zu halten.
Wiesbaden gehört aber ganz sicher nicht zu den Städten, die ernsthaft
unter dem Flugverkehr leiden. Wenn einem die in Wiesbaden zu hörenden
Flugzeuge wirklich stören, dann ist ein Ballungsraum schlicht der falsche
Wohnort.
Klagewelle
gegen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
Vor einem Tag
Frankfurt/Wiesbaden (AFP) — Kommunen und Fluggesellschaften laufen
Sturm gegen die Nachtflugregelung beim Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gingen bis zum Ablauf der
Frist rund 40 Klagen und elf Eilanträge ein. Die Beschwerden haben
allerdings völlig entgegengesetzte Ziele: Während sich Städte und
Kommunen wie Frankfurt am Main, Mainz und Wiesbaden gegen den Fluglärm
wegen der 17 erlaubten Starts und Landungen pro Nacht zur Wehr setzen, sehen
sich viele Fluggesellschaften durch die Regelung eingeschränkt und wollen
mehr Flüge durchsetzen.
Hessen hatte anders als einst versprochen unter Verweis auf die
wirtschaftliche Bedeutung des Frankfurter Flughafens nach dem geplanten
Ausbau 17 Flüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr zugelassen. Allein die
Lufthansa besteht auf 41 planmäßigen Flügen pro Nacht.
Die Kranichlinie und ihre Frachttochter Lufthansa Cargo reichten kurz vor
Ablauf der Frist Klage ein, wie ein Unternehmenssprecher in Frankfurt am
Main sagte. Am Donnerstag hatten bereits Europas größter Reisekonzern TUI,
der Ferienflieger Condor sowie die Frachttochter der Deutschen Post
juristische Schritte angekündigt.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte gelassen. Dass
erst zahlreiche Kommunen zu viele und dann die Fluggesellschaften zu wenige
Nachtflüge bemängelten, zeige, dass mit dem eingeschränkten
Nachtflugverbot ein "guter Kompromiss gefunden" worden sei, erklärte
Rhiel in Wiesbaden. "Wir haben uns darauf eingestellt, dass das gesamte
Verfahren vor Gericht auf den Prüfstand kommt."
08. Feb 11:50
Die Lufthansa hat Klage gegen die nächtlichen
Flugbeschränkungen in Frankfurt am Main erhoben. Zahlreiche Kommunen
fordern indessen ein generelles Nachtflugverbot.
Die Deutsche Lufthansa AG und ihre Tochtergesellschaft
Lufthansa Cargo klagen gegen die mit dem Frankfurter Flughafenausbau
verbundenen Nachtflugbeschränkungen. Wie ein Unternehmenssprecher erklärte,
haben die beiden Unternehmen ihre Klage am Freitag beim hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Die Lufthansa hat für die
Zeit zwischen 23 und 5 Uhr 41 Starts und Landungen beantragt.
Die Landesregierung hat mit ihrem
Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau aber maximal 17
Flugbewegungen für alle in Frankfurt beheimateten Fluggesellschaften
genehmigt. Der Sprecher sagte, die Klage sei zunächst zur Fristwahrung
eingereicht worden. Eine Begründung würden die beiden Unternehmen bis
zum 25. März nachliefern. Die Lufthansa wolle nicht den Ausbau des
Frankfurter Flughafens in Frage stellen. Der Konzern habe bis ins Jahr
2020 aber einen deutlich höheren Bedarf an nächtlichen Flugbewegungen.
Der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte mit
Gelassenheit auf die Klagen. Das Land habe mit der Beschränkung auf
maximal 17 Nachtflüge einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der
Anwohner und den Interessen der Fluggesellschaften gefunden. Er gehe davon
aus, dass der am 18. Dezember vorgestellte Planfeststellungsbeschluss vor
Gericht Bestand haben werde.
Die Stadt Mainz reicht Klage ein
Zahlreiche Kommunen wollen indessen mit Klagen
erreichen, dass es gar keine Nachtflüge mehr gibt. Am Donnerstag reichte
etwa die Stadt Mainz Klage gegen den Ausbau des Flughafens ein. Der
Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) sagte nach Angaben der
Online-Ausgabe der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung»: «Es ist einmalig
in Deutschland, dass über einem Ballungsgebiet so viel Flugbewegung
stattfindet, wie das über dem Rhein-Main-Gebiet der Fall ist.» Die
Kommunen fühlen sich unter anderem in ihrem Selbstverwaltungsrecht und
ihrer Planungshoheit verletzt. (NZ/AP)
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