Flugplatz Mainz-Finthen Luftfahrverein klagt
auf Enteignung
Der Luftfahrverein Mainz e.V. hat gegen das Land Rheinland-Pfalz Klage zum
Verwaltungsgericht Mainz erhoben. Das Gericht möge das Land verpflichten, über
eine Reihe von Grundstücken des Flugplatzes Mainz-Finthen in den Gemarkungen
Wackernheim und Finthen (insgesamt 96,5 Hektar) zu Gunsten des Vereins und zu
Lasten der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin das
Enteignungsverfahren durchzuführen und über den Enteignungsantrag des Klägers
zu entscheiden.
Der Kläger nutzt derzeit das Areal für seine Vereinszwecke als Flugplatz und
hat bei der SGD-Süd die Durchführung der Enteignung der Bundesrepublik
Deutschland beantragt. Er befürchtet, dass die Bundesrepublik die Grundstücke
an die Stadt Mainz und an die Gemeinde Wackernheim verkauft, in der Folge die
Grundstücke einer anderen Nutzung zugeführt werden und damit der
Flugplatzbetrieb eingestellt werden muss.
Die SGD-Süd hat den Enteignungsantrag abgelehnt. Nach Aussage der
Bundesrepublik Deutschland wie auch der Stadt Mainz und der Gemeinde
Wackernheim sei die Nutzung des Flugplatzgeländes mittelfristig nicht in
Frage gestellt. Deshalb fehle es derzeit bezüglich des Enteignungsverfahrens
am Rechtsschutzinteresse des Klägers.
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert
werden (poststelle@vgmz.jm.rlp.de).
Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des
Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.justiz.rlp.de.
Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer
unter der Adresse www.justiz.rlp.de zur
Verfügung.
Hier
zum Artikel in der AZ:
|