Verwaltungsgericht Mainz
Pressemitteilung 14/2006


Flugplatz Mainz-Finthen      Luftfahrverein klagt auf Enteignung

Der Luftfahrverein Mainz e.V. hat gegen das Land Rheinland-Pfalz Klage zum Verwaltungsgericht Mainz erhoben. Das Gericht möge das Land verpflichten, über eine Reihe von Grundstücken des Flugplatzes Mainz-Finthen in den Gemarkungen Wackernheim und Finthen (insgesamt 96,5 Hektar) zu Gunsten des Vereins und zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin das Enteignungsverfahren durchzuführen und über den Enteignungsantrag des Klägers zu entscheiden.

Der Kläger nutzt derzeit das Areal für seine Vereinszwecke als Flugplatz und hat bei der SGD-Süd die Durchführung der Enteignung der Bundesrepublik Deutschland beantragt. Er befürchtet, dass die Bundesrepublik die Grundstücke an die Stadt Mainz und an die Gemeinde Wackernheim verkauft, in der Folge die Grundstücke einer anderen Nutzung zugeführt werden und damit der Flugplatzbetrieb eingestellt werden muss.

Die SGD-Süd hat den Enteignungsantrag abgelehnt. Nach Aussage der Bundesrepublik Deutschland wie auch der Stadt Mainz und der Gemeinde Wackernheim sei die Nutzung des Flugplatzgeländes mittelfristig nicht in Frage gestellt. Deshalb fehle es derzeit bezüglich des Enteignungsverfahrens am Rechtsschutzinteresse des Klägers.

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