Aufruf an Landesregierung RP

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
sehr geehrter Herr Minister Bauckhage,

mit vielen Eingaben habe ich mich schon an Sie gewandt. Die Reaktionen, wenn ich denn eine bekommen habe, waren beschämend. Nie habe ich eine zielführende Antwort bekommen. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Landesregierung von Unwissenheit, Hilflosigkeit und Dreistigkeit beherrscht wird. Ende November 2005 habe ich die Landesregierung öffentlich angegriffen mit entsprechender Resonanz in der Zeitung. Nachzulesen unter: http://www.oedp-lerchenberg.de/fluglaerm/2005.11.25-az-fluglaerm.htm . Das Südwestfernsehen hat darüber berichtet. Ich frage mich, was für eine Landesregierung wir haben, die in Kauf nimmt, dass wegen eines in den Untergang führenden Wachstumswahns das historische und kulturelle Herz Mitteleuropas, insbesondere die Stadt Mainz, dem qualitativen Niedergang preisgegeben wird. Dies ist nicht nur meine Meinung, sondern die Überzeugung aller rational denkenden Menschen, darunter der Stadtvorstand von Mainz, auch der hoch geschätzte Altbürgermeister Dr. Hofmann.

ch fordere Sie auf, endlich zu meinen verschiedenen Schreiben überzeugend Stellung zu nehmen. Und sehen Sie sich einmal die Flugspuraufzeichnungen an, abzurufen unter dem Direktlink: http://www.oedp-lerchenberg.de/fluglaerm/flugspuren.htm  Nach der Verwirklichung der Nordwestbahn wird auch noch der Rest von Mainz im Lärm versinken. Dies gilt bei der gänzlich unrealistischen, vom Land RP favorisierten Nordostvariante nicht weniger

Und beachten Sie bitte den nachfolgend einkopierten Text..

Hoffnungsvolle Grüße

Hartmut Rencker
55127 Mainz, Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801

 

Leserbrief von Herrn Elsner, Mainz, zum Artikel in der der Zeitungsbeilage "START frei" (Zeitung der Fraport), Nr. 4 Dezember 2005 / 14. Jahrgang 

> an "START frei", 
> verschiedene Zeitungen 
> das RP-Hessen

Zur Erinnerung
nachfolgend der angegriffene Text:

"Nur geringes Interesse an Erörterungstermin"

Der bisherige Verlauf des Erörterungstermins zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens hat die Einschätzung der Fraport AG bestätigt: Die vorgelegten Prognosen und Gutachten wurden zwar heftig kritisiert, aber letztlich konnten weder die Verkehrsprognose noch die wirtschaftlichen Effekte erschüttert werden, bilanziert Horst Amann von Fraport. Insgesamt beinhalte die von den Einwendern vorgebrachte Kritik oft nur geringe Substanz, Behauptungen würden nicht belegt, wirklich neue Argumente fehlten völlig.

Kurz nach Beginn der Anhörung hatte Versammlungsleiter Dr. Günter Gaentzsch bereits alle Anträge auf Abbruch bzw. Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens wegen angeblich unvollständiger oder mangelhafter Unterlagen abgelehnt.

Die Erörterung stößt auf nur geringes öffentliches Interesse: Im Durchschnitt verfolgen etwa 30 Bürger die Veranstaltung, die Ende Februar abgeschlossen werden soll. Bisher wurden Luftverkehrsprognose, Einkommens- und Beschäftigungseffekte, Standortfaktor Flughafen und technische Planung besprochen. Seit November steht das Thema Lärmauswirkungen auf der Tagesordnung. Danach geht es um Luftschadstoffe, Auswirkungen auf Natur und Landschaft und Ausgleichsmaßnahmen, die Fraport zum Teil bereits in die Wege geleitet hat, sowie Sicherheit. Die Landebahn Nordwest soll 2009 in Betrieb gehen, das neue Terminal 3 auf dem Areal der ehemaligen Air Base in verschiedenen Bauabschnitten bis 2015 fertig gestellt werden."

 

Sehr geehrte Dame und Herren,

gestern lag Ihre Beilage meiner Tageszeitung bei. Bei Durchsicht stieß ich mit Verwunderung auf Ihre Notiz auf Seite 4 mit der Überschrift "Nur geringes Interesse an Erörterungstermin". Dieser Artikel ist in einem solchen Maße unsachlich und falsch, dass es mir die Zornesröte ins Gesicht treibt.

  1. Das Anhörungsverfahren stößt in keiner Weise auf geringes öffentliches Interesse. Es ist darauf hin zu weisen, dass das Verfahren von September bis März an vier Tagen in der Woche, zur normalen Arbeitszeit läuft. Die relativ geringe Teilnahme in der Woche resultiert daraus, dass es sich kein Arbeitnehmer leisten kann 6 Monate Urlaub zu nehmen um in Offenbach zu sein. Zudem kommt der weite Anfahrtsweg aus dem gesamten Raum, der durch Ihren Betrieb verlärmt wird. Für mich dauert die Anfahrt 2,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln und noch 1 Stunde mit meinem Auto. Trotzdem bin an fast jedem Freitag in Offenbach auf meine Kosten, nur um mein verbrieftes Recht wahr zu nehmen. Ihre Leute werden fürstlich honoriert. Wir als Betroffene des unvernünftigen Expansionswillens Ihres Unternehmens haben alle, mit Ihrem Antrag zusammen hängenden Kosten selber zu tragen. Würde es gerecht zugehen, müsste Fraport alle Kosten tragen, die im Zusammenhang Ihres Antrages entstehen. Ich bin sicher, dann wären auch vernünftigere Lösungen für die Durchführung der Anhörung gefunden worden.

  2. Dass Sie 21 Hektar Bannwald gefällt haben, ist bei Weitem kein Ruhmesblatt für Sie. Sie zerstören wichtigen Schutz der angrenzenden Gemeinden vor Lärm und Gestank (hoch giftige Verbrennungsrückstände), ebenso wie die biologische Kraft zur Reinigung der Luft, die Sie verseuchen. Stolz kann man darauf doch nun wirklich nicht sein. Das gilt ganz besonders unter der Erkenntnis, dass die Halle auch auf bereits vorhandener Fläche hätte gebaut werden können. Diese Fläche haben Sie aber wohl längst für Erweiterungen eingeplant, über die Sie derzeit noch nicht reden. Wenn jetzt auch noch zu berücksichtigen ist, dass der A380 durch seine Wirbelschleppen 3 bis 4 mal soviel Luftraum benötigt wie ein durchschnittliches Flugzeug und den engen Luftraum über Deutschland sieht, wird sich zeigen, dass der A380 in Frankfurt völlig fehl stationiert sein wird.

    Der A380 ist ein reines HUB-Flugzeug, das darauf ausgerichtet ist möglichst viele Menschen zu geringen Kosten möglichst weit zu transportieren. Jeder andere Einsatz wäre unwirtschaftlich. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Flugzeug die Wirtschaftskraft des Rhein-Main-Gebietes stärkt. Der Flughafen Frankfurt ist sicher wichtig für die Region, aber nicht als Unsteige- oder Umlade-Flughafen. Wer 45 Minuten zum Umsteigen hat, wird nicht in die Stadt zum Einkaufen fahren.

    Wenn Sie sich anschauen welche Mitarbeiter im selben Blatt auf Seite 2 von Ihnen gesucht werden, sind das sicher auch nicht die Leute, welche die Wirtschaft der Region ankurbeln (Praktikanten, Lehrlinge, Transportarbeiter, Sicherheitsassistenten, Abfertiger, Geschirrreiniger, sicher auch ein paar hoch qualifizierte Leute, aber die sind in der Minderheit).

    Unternehmen, die sich für den Standort Rhein-Main entscheiden suchen die Möglichkeit, möglichst schnell im Direktflug in alle Welt fliegen zu können, bzw. das Rhein-Main-Gebiet im Direktflug erreichen zu können. Umwege und Umsteigen sind mit Zeitverlust verbunden. Zeit ist aber das, was Führungskräfte am wenigsten haben. Der A380 ist dafür nicht das richtige Fluggerät.

    Wenn Sie, oder Ihr Unternehmen glaubt sich zu einem der, von weltweit anerkannten Luftfahrtexperten als Bedarf definierten drei Mega-HUBs weltweit entwickeln zu können, dürften Sie sich sehr täuschen. Dubai hat erheblich besser Voraussetzungen als Frankfurt, ein Stadtflughafen mitten im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet.

  3. Die Aussage, dass der bisherige Verlauf des Erörterungstermins die Einschätzung der Fraport bestätigt, lässt sich in seiner Arroganz und Ignoranz nicht mehr überbieten.

    1. Von den Rechtsanwälten und Sachverständigen der Kommunen, Gemeinden, Städte und Institutionen wurden bis ins Kleinste, sämtliche gekauften Prognosen und Gutachten der Fraport der Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit überführt. Es führt zu weit, hier alle Namen prominenter Sachverständiger auf der Seite der Betroffenen anzuführen. Nur einen möchte ich nennen. Es ist Dr. Rahn aus Frankfurt, der mit sauberen Analysen zur Mortalität auf Grund von Lärm- und Schadstoffbelastung die Unvollständigkeit der Fraport Gutachten nachgewiesen hat. Es ist ein Unding wenn Ihr Herr Amman diesen hoch intelligenten und engagierten Wissenschaftler der Presse gegenüber als Spinner bezeichnet. Da ändert auch eine nachträgliche Entschuldigung nichts mehr. Es zeigt aber die Verachtung Ihrer beauftragten Mannschaft uns Betroffenen gegenüber.

    2. Informationen, Sachverhalte, Fakten und verfügbare Forschungsergebnisse wurden nicht verwendet, wenn sie zu für die Fraport negativen Schlüssen führen würden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass gezielt Unwahrheiten verbreitet werden.

    3. Bei der Anhörung wurden bzw. werden die Sachverständigen auf der Bühne zwischen die Vertreter der Fraport gesetzt. Vor jeder Antwort konnte man als betroffener Zuschauer auf der Fläche einen Abstimmprozess beobachten, der so weit ging, dass Sachverständige auf Fragen der Betroffenen nicht mehr geantwortet haben.

    4. Das gilt auch für die wirtschaftlichen Effekte, oder die Arbeitsplätze, mit denen die Fraport und das Land Hessen hausieren geht. Diese Prognosen sind so zusammengefallen, dass der Vorsitzende des Erörterungstermins, Herr Dr. Gaentzsch, den vielleicht möglichen Arbeitsplatzgewinn als nicht für die Planfeststellung relevant bezeichnet hat.

    5. Bei der Luftverkehrprognose bezieht sich Ihr Unternehmen auf die angebliche Luftverkehrsprognose der Bundesregierung. Eine solche Prognose ist von der Bundesregierung nie verabschiedet worden. Das Papier, das als solches bezeichnet wird, ist lediglich eine Zusammenstellung der Vorstellungen der deutschen Flughäfen über erwartete Fluggast- und Frachtzahlen. Damit bezieht sich Fraport auf seine eigenen Zahlen als Begründung für die Notwendigkeit des Ausbaus.

    6. Herr Amman behaupte gebetsmühlenartig, dass es weder gesundheitliche Risiken geben würde, noch Wertverluste der Immobilien zu verzeichnen sind. Nun durch verschiedene hoch professionelle Darstellungen ist klar bewiesen, dass beides nicht stimmt. Die Krebsrate, besonders bei Kindern ist im, vom Flugverkehr belasteten Gebiet höher als in anderen Räumen in Deutschland. Luftwegserkrankungen und das Versagen bestimmter Organe zeigen denselben Trend. Wohnungen haben erhebliche Leerstände. Interessenten kommen mit Flugspurkarten und prüfen ob das Mietobjekt ggf. belastet ist und springen ab, wenn es sich bewahrheitet.

      Immobilien verzeichnen Wertverluste bis zu 30%, wenn sie überhaupt noch verkaufbar sind. Aber wenn die Preise dann kaputt sind, kann Fraport die Objekte ja billig übernehmen. An die Menschen, die zum Teil ihre Altersicherung in diesen Objekten haben, wird dabei nicht gedacht. Monopoly!

    7. Herr Amman sagt, er hätte im Laufe des Verfahrens nichts Neues erfahren, er kenne ja alle Einwendungen. Nun dann frage ich mich, wie er behaupten kann, dass der Ausbau keine Auswirkungen auf die Menschen im Rhein-Main-Gebiet haben wird.
      Selbst Roland Koch hat diese Auswirkungen anlässlich des HR-Interview zur A380 Landung eingestanden. Eine derzeitige Lärmbelastung des Mainzer Raumes ist in den Unterlagen nicht zu finden, obwohl an Hand von Messkurven nachgewiesen ist, dass der Fluglärm auf dem Lerchenberg in gleicher Höhe liegt, wie in Raunheim. Gegenanflüge, Eindrehvorgänge und Voranflüge wurden einfach nicht berücksichtigt.

    8. Es stimmt, das Regierungspräsidium (RP) hat alle Anträge auf Abbruch bzw. Unterbrechung der Anhörung abgelehnt. Ob es Herr Dr. Gaentzsch war, kann ich nicht sagen. Ich glaube es nicht. Ein Abbruch wäre mit erheblichen Verzögerungen verbunden gewesen. Da das aber nicht im Interesse der Landesregierung liegt, hat das RP die Veranstaltung weiter laufen lassen, um am Ende des Erörterungstermins zu entscheiden, wie mit dem Antrag weiter zu verfahren ist und der Planfeststellungsbehörde einen entsprechenden Bericht zu übergeben. Es ist keineswegs als Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen zu interpretieren.

Ich kann nur hoffen, dass Fraport irgend wann einmal auf weit voraus denkende Manager und Berater stößt, die sich nicht an den Denkmalgelüsten eines hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch orientieren und den geplanten Unsinn beenden, sonst müssen wir wohl doch, entsprechend dem Vorschlage der Frankfurter Oberbürgermeisterin Roth von unserem demokratischen Recht gebrauch machen, hier weg zu ziehen. Es wäre doch eine super Vorstellung, wenn das ganze Rhein-Main-Gebiet nur noch ein großer Mega-HUB wäre. Frage: wer soll denn dann noch fliegen? -- Ach ja, das hätte ich fast vergessen, man kann ja die Umsteigerate von heute 55% auf 100% erhöhen, dann braucht man keinen Quellverkehr mehr. Dann gibt es ja auch niemanden mehr, der sich über Fluglärm beschweren kann. Endlich könnte Fraport schalten und walten, wie sie wollen.

2.000 Jahre alte Kulturstädte würden entvölkert oder sozial verkommen. Soll das die Zukunft unseres wunderschönen Rhein-Main-Gebietes sein? Ich kann es mir nicht vorstellen und hoffe auf die Einsicht und Unabhängigkeit unserer Beamten und Richter. Möglicherweise ist das aber auch nur eine Hoffnung von mir, wie die personelle Maßnahme anlässlich der Umweltprüfung zur Raumordnung zum Ausbau der Frankfurter Flughafens auf Grund der negativen ersten Formulierung aus dem RP gezeigt hat.

Die wichtige Funktion des Frankfurter Flughafens für die Region ist die Konzentration auf den reinen Quellverkehr in Direktflügen zu möglichst vielen internationalen Flughäfen weltweit. Das ist die Verkehrsversorgung die Unternehmen zur Investition im Rhein-Main-Gebiet veranlassen, wenn der Flughafen überhaupt einen Einfluss auf solche Entscheidungen hat. Dieser Quellverkehr kann mit der heutigen Ausrüstung ohne Schwierigkeiten und ohne Verspätungen abgewickelt werden und der Umwelt belastende "Frankfurter Schweinehaken" kann zurückgebaut werden.

Hier noch ein paar Stellen aus Gesetzen, an denen auch Fraport nicht vorbei kommt.

  • Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

  • Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

  • Grundgesetz Artikel 14

    1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

  • Verfassung von Rheinland-Pfalz Artikel 52 Absatz 2
    (für Hessen gibt es sicher eine ähnliche Bestimmung)
    Die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf die Rechte des Nächsten und auf die Erfordernisse des Gemeinwohls.

  • Luftverkehrsgesetz § 29 Absatz 1
    Flugplatzunternehmen, ..... sind verpflichtet beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmass zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblicher Belästigung durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 1
    Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im besiedelten und unbesiedelten Bereich ist zu sichern.

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 4
    Die Infrastruktur ist mit der Sielungs- und Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu bringen. .....

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 5
    Verdichtete Räume sind als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte zu sichern.

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 8
    Natur und Landschaft einschließlich Gewässer, Wald und .... sind dauerhaft zu schützen, zu pflegen ....... Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 11
    Dem Wohnbedarf der Bevölkerung ist Rechnung zu tragen. Der Eigenentwicklung der Gemeinden bei der Wohnraumversorgung ihrer Bevölkerung ist zu gewährleisten.

  • Raumordnungsgesetz, § 2, Absatz 2, Satz 14
    Für Erholung in Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Sport sind geeignete Gebiete und Standorte zu sichern.

Mit noch freundlichen Grüßen
Dietrich Elsner

Anmerkung der Ortsbeiratsfraktion ödp + Freie Wähler Mainz-Lerchenberg
Wir dürfen nicht resignieren, denn Ungeheuerliches droht uns. Lerchenberg wird zwischen zwei Landekorridore eingeklemmt wie auf dem Mittelstreifen einer Autobahn.
Schon einmal hat David Goliath besiegt, nämlich in Sachen Medinpark.

Hartmut Rencker
Ortsbeiratsmitglied ödp + Freie Wähler

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