Pressemitteilung
vom 15.2.2011
Der
jahrelange Kampf des Lerchenberger ÖDP-Mannes Rencker, der ihn bis nach
Berlin geführt hat, eröffnet nunmehr den Fernwärme-Zwangsabnehmern ein
neues Kündigungsrecht bei Altverträgen.
Zentrale
Bedeutung hat die Änderung der Verordnung des Bundesministeriums für
Wirtschaft über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV),
vom 12. November 2010. In
§ 32 der Verordnung wird geregelt, dass die Laufzeit von Versorgungsverträgen
höchstens zehn Jahre beträgt und für die bisher durch ewigen Bestandsschutz
blockierten Altverträge nunmehr ein auf neun Monate befristetes Sonderkündigungsrecht
besteht. Das Kündigungsrecht
beschränkt sich auf den Vertragsinhalt. Die
durch Satzung geregelte Pflicht zur Wärmeabnahme bleibt unberührt.
In
der Vergangenheit ist immer wieder von den Lerchenberger Fernwärmekunden große
Unzufriedenheit mit den Bedingungen und Preisen der Versorgungsverträge aus
den sechziger Jahren beklagt wurden. Hauptkritikpunkt war das jahrzehntelange
Festhalten an der ursprünglich vereinbarten Anschlussleistung auf der Basis
von Einscheibenglas, ziegeloffenen Dachgeschossen und sonstigen Wärmelöchern,
daneben auch die Berechnung der Wärmeverluste, nicht mehr stimmiger
Preisgleitklauseln sowie die Höhe des Preisniveaus insgesamt.
Unter
dem Druck von Rencker hat RWE nunmehr einzelnen Kunden neue Vertragsangebote
vorgelegt. Auffällig ist die Großzügigkeit, mit der RWE den Kunden völlig
freizügig die Bestimmung eines reduzierten Grundbedarfs einräumt, allerdings
unter Bedingungen, die so nicht hingenommen werden können. RWE übt unerträglichen
Zeitdruck aus, völlig neue Langzeitverträge einzugehen, die über die
Laufzeit des Rahmenvertrags mit der Stadt hinausgehen. Damit sollen die
Auswirkungen eines ab 2016 fälligen neuen und kundenfreundlicheren
Mantelvertrags unterlaufen werden, kritisiert Rencker. Hier zeige sich eine
Parallele zu den vor zwei Jahren den Lerchenbergern angebotenen, nur minimal günstigeren
neuen Langzeitverträgen. Damit wollte der Fernwärmehändler mit Billigung
der Stadt die schon damals in Arbeit gewesene Novellierung der Fernwärmeverordnung
schlitzohrig unterlaufen. Die Presse berichtete ausführlich.
Wegen
all dieser Probleme hat sich Rencker schon vor Wochen an die Orts- und
Stadtverwaltung gewandt, ohne eine Reaktion zu erhalten. Rencker fordert die
primär verantwortliche Stadt Mainz auf, vom Vertragspartner RWE ein neues
Angebot für die Fernwärmekunden auf dem Lerchenberg und in der Berliner
Siedlung zu verlangen, das u.a. folgende Parameter berücksichtigen muss:
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Basis
des Angebotes soll der aktuelle Mustervertrag Fernwärmeversorgung der
Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) sein.
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Die
Anschlussleistung sollte entsprechend dem verbesserten bauphysikalischen
Gebäudezustand und dem tatsächlichen Leistungsbedarf der Kunden
reduzierbar sein, wobei von einem Rückgang der gesamten
Anschlussleistung aller Teilnehmer um mindestens 30 % ausgegangen werden
kann.
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Das
Preisniveau von Leistungs-, Mess- und Arbeitspreis soll deutlich
reduziert werden
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Die
Versorgung muss berücksichtigen, dass der Lerchenberg mit der vom Müllheizkraftwerk
vorbelieferten Wärme versorgt wird und RWE weithin nur noch Zwischenhändler
ist.
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Die
Preisgleitklausel ist auf aktuelle Verhältnisse umzustellen.
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Das
Angebot soll nach Annahme durch die Kunden rückwirkend zum 01.01.2011
in der neuen Form in Kraft treten können.
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Die
Kuriosität, dass der Warmwasserbedarf zum überwiegenden Teil nach
Wohnfläche berechnet wird, kann so nicht bestehen bleiben, zumal durch
diese Methode jeglicher Anreiz, Wärmeverluste im System zu reduzieren,
untergraben wird.
Die
RWE Dienstleistungen GmbH hat andernorts bereits in Aussicht gestellt, ein
grundsätzlich neues Angebot bis zum Sommer 2011 vorzulegen.
Darüber
hinaus sollten sich die Beteiligten um alternative Angebote zur Weiterführung
der Fernwärmeversorgung durch einen anderen Betreiber nach Auslaufen der
Verträge im Jahr 2016 bemühen.
Bedeutung
hat die Angelegenheit auch im Raum Berliner Siedlung
Pressekontakt:
Hartmut Rencker, ÖDP-Lerchenberg
Tel.:
06131-72801
Mail: h.rencker@oedp-lerchenberg.de
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