Umweltfeindliches Urteil des Landgerichts Mainz

"Graswurzelarbeit" der ödp wird Urteil aushebeln

Im sattsam bekannten Lerchenberger Fernwärmestreit ist jetzt eine Hausgemeinschaft zur Nachzahlung von fast 27.000 Euro verurteilt worden. Vorausgegangen war eine eigenmächtige Kürzung der vom Wärmehändler FAVORIT (früher Exxon, jetzt RWE) geforderten Kosten. Es geht sowohl um die überteuerte Abrechnung von vorgelieferter billiger Müllwärme mit dem höheren Gaspreis als auch um antiquierte Grundgebühren auf der Basis von Einscheibenglas und ähnlichen Energielöchern, die es längst nicht mehr gibt.

Grundlage für das umweltfeindliche Urteil, das jegliche Einsparbemühungen wie Vollwärmeschutz wirtschaftlich aushebelt, ist die über 30 Jahre alte Fernwärmeverordnung, die Uraltverträgen ewigen Bestandsschutz garantiert.

Das Urteil hat eine Verfallszeit von wenigen Monaten, da die allem zugrunde liegende AVBFernwärmeV von 1980 ( ! ) auf jahrelanges Betreiben der ÖDP noch in diesem Quartal von umweltfeindlichen Regelungen befreit werden soll. Eine entsprechende Zusage des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie HIER.

Da mir die verurteilte Partei nicht bekannt ist, kann ich diese nicht über die bevorstehende Neuregelung informieren. Wer weiß, wen das betrifft? 
Bitte Mail an h.rencker@oedp-lerchenberg.de 
Danke

Bedeutung hat die Angelegenheit auch im Raum Berliner Siedlung

Hartmut Rencker        8.10.2010

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