Pressemeldung:
ödp/Freie Wähler zum Lerchenberger Fernheizungsstreit:
Fernwärmeversorger und Stadt
behindern Solarnutzung auf dem Lerchenberg
Bundeskartellamt ermittelt wegen überhöhter Preise
Lerchenberger Sachkenner Rencker nach Berlin eingeladen
Mainz. Seinen jahrelangen Kampf gegen die Abzockerei der Lerchenberger
Bürger mit überzogenen Fernwärme-Grundgebühren sieht Hartmut
Rencker (ödp Lerchenberg) von Erfolg gekrönt. Unter anderem hat das
Bundeskartellamt nun eine Untersuchung gegen 30 Anbieter von Fernwärme
eingeleitet, die ihren Kunden möglicherweise überhöhte Rechnungen
ausstellen. Rencker hatte diese Ermittlungen durch Eingaben beim
Bundeskartellamt angeschoben.
Kernpunkt des Problems ist die Fernwärmeverordnung von 1980, die
leider für Altverträge dauerhaften Bestandsschutz zementiert. Damit
werde die wärmetechnische Sanierung von Häusern wirtschaftlich
ausgehebelt, wie sogar die Stadt und die Bundesregierung eingestanden
haben. Während sich die Stadt stets passiv und kontraproduktiv
verhalten habe, habe er sich gegen alle Widerstände und sogar
Diffamierungen beharrlich für eine durchgreifende Änderung der
Abrechnungsmodalitäten eingesetzt und gute Kontakte mit dem
Verordnungsgeber, dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin,
aufgebaut. Er sei nunmehr nach Berlin eingeladen worden, um dort die
schlechten Mainzer Erfahrungen vorzutragen, damit diese in die derzeit
in Arbeit befindliche Novellierung der Fernwärmeverordnung
einfließen können.
Parallel dazu will Rencker versuchen, die Behinderung der Solarnutzung
auf dem Lerchenberg aufzuheben. Derzeit sind Fotovoltaikanlagen
allenfalls per Ausnahmegenehmigung durchzusetzen. Die thermische
Solarnutzung entbindet nicht von der Pflicht, hohe Grundgebühren für
Warmwasser weiterzahlen zu müssen. Hier sei vor allem die Stadt
mit ihren umweltfeindlichen Satzungen in der Pflicht. Es sei unverständlich,
dass die Stadt an dieses Thema nicht heran wolle.
In Mainz sind Anfang dieses Jahres als Ergebnis eines von Rencker
recherchierten Antrags vom September 2005 (!) Kunden mit scheinbar günstigeren
Angeboten in neue Langzeitverträge gelockt worden, um so die
Novellierung der Fernwärmeverordnung zu unterlaufen. Trotz einer
Werbeveranstaltung sind nur wenige Lerchenberger auf diesen Trick
hereingefallen und haben sich mit unwesentlich günstigeren
Langzeitverträgen erneut gebunden. Ganz fatal bei den Neuverträgen
ist die Umstellung von fiktivem Wärmebedarf auf Fläche. Wer also
sein offenes, eiskaltes Dachgeschoss ausbaut, also wärmetechnisch
verbessert hat, muss bei Vertragsannahme neben einer neuen
Langzeitbindung letztlich mit noch höheren Grundkosten rechnen. Diese
Falle haben nur wenige erkannt. Diese spezielle Mainzer Situation will
Rencker in der neuen Fernwärmeverordnung berücksichtigt sehen, weil
Gefahr besteht, dass die Vertragsumsteiger nicht von der verbesserten
Neufassung der Verordnung profitieren.
Im
Vordergrund seiner Initiative stehen folgende Punkte:
> Die dauerhafte Bindungswirkung an Uraltverträge
mit Grundkosten auf der Basis von Einscheibenglas und
sonstigen längst nicht mehr existierenden Wärmeverschwendungen
muss weg.
> Es muss vermieden werden, dass zur Feststellung des
aktuellen Grundbedarfs für jedes Haus eine individuelle
bauphysikalische Bewertung gefordert wird.
> Die Doppelberechnung von Grundgebühren für Heizung und
Warmwasser muss weg.
> An die Stelle individueller Grundgebühren nach dem
bauphysikalischen Wärmebedarf und/oder der Wohnfläche sollte
eine pauschale Bereitstellungs- / Zählergebühr treten, die
natürlich gestaffelt sein kann, etwa nach Einfamilienhaus oder Zahl der Wohneinheiten in
einem Wohnblock.
> In Mainz sind Anfang dieses Jahres Bürger mit
scheinbar günstigeren Angeboten in neue Langzeitverträge
gelockt worden. Dadurch wurde die Novellierung der Fernwärmeverordnung
unterlaufen. Ganz fatal ist die angebotene Umstellung
von fiktivem Wärmebedarf auf Fläche. Wer also sein offenes,
eiskaltes Dachgeschoss ausgebaut, also wärmetechnisch
verbessert hat, muss bei Vertragsannahme neben einer neuen
Langzeitbindung letztlich mit höheren Grundkosten rechen.
Diese Falle haben nur wenige erkannt.
> Das derzeit praktizierte Messsystem für Warmwasser
ist fragwürdig. Es wird das Verbrauchsvolumen berechnet und
nicht der Aufheizbedarf. Wer derzeit sein Altobjekt saniert,
hat keinerlei Vorteil durch die horrenden Grundkosten.
> Die solartechnische Nachrüstung (thermisch
und/oder fotovoltaisch) wird von der städtischen
Gestaltungssatzung und der Heizungsatzung weitestgehend
blockiert. Vor diesem Thema taucht die Stadt Mainz ab. Die
Satzungen tragen unübersehbar die Handschrift des Fernwämehändlers
FAVORIT. Interessant ist, dass FAVORIT vor wenigen Monaten von
der Muttergesellschaft Exxon an RWE verkauft wurde.
> FAVORIT Mainz produziert kaum noch eigene Wärme
sondern wird von der städtischen Auskoppelwärme (Kraftwerk+Müllverbrennung)
vorbeliefert, rechnet aber auf der Basis von Erdgas ab. |
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