Bewegung im Fernwärmestreit

Pressemeldung:

ödp/Freie Wähler zum Lerchenberger Fernheizungsstreit:

Fernwärmeversorger und Stadt  behindern Solarnutzung auf dem Lerchenberg
Bundeskartellamt ermittelt wegen überhöhter Preise
Lerchenberger Sachkenner Rencker nach Berlin eingeladen

Mainz. Seinen jahrelangen Kampf gegen die Abzockerei der Lerchenberger Bürger mit überzogenen Fernwärme-Grundgebühren sieht Hartmut Rencker (ödp Lerchenberg) von Erfolg gekrönt. Unter anderem hat das Bundeskartellamt nun eine Untersuchung gegen 30 Anbieter von Fernwärme eingeleitet, die ihren Kunden möglicherweise überhöhte Rechnungen ausstellen. Rencker hatte diese Ermittlungen durch Eingaben beim Bundeskartellamt angeschoben.

Kernpunkt des Problems ist die Fernwärmeverordnung von 1980, die leider für Altverträge dauerhaften Bestandsschutz zementiert. Damit werde die wärmetechnische Sanierung von Häusern wirtschaftlich ausgehebelt, wie sogar die Stadt und die Bundesregierung eingestanden haben. Während sich die Stadt stets passiv und kontraproduktiv verhalten habe, habe er sich gegen alle Widerstände und sogar Diffamierungen beharrlich für eine durchgreifende Änderung der Abrechnungsmodalitäten eingesetzt und gute Kontakte mit dem Verordnungsgeber, dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin, aufgebaut. Er sei nunmehr nach Berlin eingeladen worden, um dort die schlechten Mainzer Erfahrungen vorzutragen, damit diese in die derzeit in Arbeit befindliche  Novellierung der Fernwärmeverordnung einfließen können. 

Parallel dazu will Rencker versuchen, die Behinderung der Solarnutzung auf dem Lerchenberg aufzuheben. Derzeit sind Fotovoltaikanlagen allenfalls per Ausnahmegenehmigung durchzusetzen. Die thermische Solarnutzung entbindet nicht von der Pflicht, hohe Grundgebühren für Warmwasser  weiterzahlen zu müssen. Hier sei vor allem die Stadt mit ihren umweltfeindlichen Satzungen in der Pflicht. Es sei unverständlich, dass die Stadt an dieses Thema nicht heran wolle. 

In Mainz sind Anfang dieses Jahres als Ergebnis eines von Rencker recherchierten Antrags vom September 2005 (!) Kunden mit scheinbar günstigeren Angeboten in neue Langzeitverträge gelockt worden, um so die Novellierung der Fernwärmeverordnung zu unterlaufen. Trotz einer Werbeveranstaltung sind nur wenige Lerchenberger auf diesen Trick hereingefallen und haben sich mit unwesentlich günstigeren Langzeitverträgen erneut gebunden. Ganz fatal bei den Neuverträgen ist die Umstellung von fiktivem Wärmebedarf auf Fläche. Wer also sein offenes, eiskaltes Dachgeschoss ausbaut, also wärmetechnisch verbessert hat, muss bei Vertragsannahme neben einer neuen Langzeitbindung letztlich mit noch höheren Grundkosten rechnen. Diese Falle haben nur wenige erkannt. Diese spezielle Mainzer Situation will Rencker in der neuen Fernwärmeverordnung berücksichtigt sehen, weil Gefahr besteht, dass die Vertragsumsteiger nicht von der verbesserten Neufassung der Verordnung profitieren.

Im Vordergrund seiner Initiative stehen folgende Punkte:

 > Die dauerhafte Bindungswirkung an Uraltverträge mit Grundkosten auf der Basis von Einscheibenglas und sonstigen längst nicht mehr existierenden Wärmeverschwendungen muss weg.

 > Es muss vermieden werden, dass zur Feststellung des aktuellen Grundbedarfs für jedes Haus eine individuelle bauphysikalische Bewertung gefordert wird.

 > Die Doppelberechnung von Grundgebühren für Heizung und Warmwasser muss weg.

 > An die Stelle individueller Grundgebühren nach dem bauphysikalischen Wärmebedarf und/oder der Wohnfläche sollte eine pauschale Bereitstellungs- / Zählergebühr treten, die natürlich gestaffelt sein kann, etwa nach Einfamilienhaus oder Zahl der Wohneinheiten in einem Wohnblock.

 > In Mainz sind Anfang dieses Jahres Bürger mit scheinbar günstigeren Angeboten in neue Langzeitverträge gelockt worden. Dadurch wurde die Novellierung der Fernwärmeverordnung unterlaufen.  Ganz fatal ist die angebotene Umstellung von fiktivem Wärmebedarf auf Fläche. Wer also sein offenes, eiskaltes Dachgeschoss ausgebaut, also wärmetechnisch verbessert hat, muss bei Vertragsannahme neben einer neuen Langzeitbindung letztlich mit höheren Grundkosten rechen. Diese Falle haben nur wenige erkannt.

 > Das derzeit praktizierte Messsystem für Warmwasser ist fragwürdig. Es wird das Verbrauchsvolumen berechnet und nicht der Aufheizbedarf. Wer derzeit sein Altobjekt saniert, hat keinerlei Vorteil durch die horrenden Grundkosten.

 > Die solartechnische Nachrüstung (thermisch und/oder fotovoltaisch) wird von der städtischen Gestaltungssatzung und der Heizungsatzung weitestgehend blockiert. Vor diesem Thema taucht die Stadt Mainz ab. Die Satzungen tragen unübersehbar die Handschrift des Fernwämehändlers FAVORIT. Interessant ist, dass FAVORIT vor wenigen Monaten von der Muttergesellschaft Exxon an RWE verkauft wurde.

 > FAVORIT Mainz produziert kaum noch eigene Wärme sondern wird von der städtischen Auskoppelwärme (Kraftwerk+Müllverbrennung) vorbeliefert, rechnet aber auf der Basis von Erdgas ab.

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