Info-Veranstaltung
am 6.1.2009 wird
zum
Desaster
für
Favorit
und
die hilflose Stadtverwaltung Mainz
Der Saal war voll mit verärgerten
Menschen, die sich über den Tisch gezogen fühlten. Viele Fragen blieben
unbeantwortet.
Hierzu
eine Zusammenfassung klärungsbedürftiger Fragen:
1. Die von
Favorit behauptete aufkommensneutrale Umschichtung der Kosten von Grund- in
Arbeitspreis muss hinterfragt werden. Denn nur die Abnehmer, die einen Vorteil
sehen, werden den neuen Vertrag annehmen, nicht aber die Viel-Verbraucher. Im
Ergebnis wird Favorit also Einbußen hinnehmen müssen oder wollen. Nach
jahrzehntelanger Verweigerungshaltung, bis hin zum Bundeskartellamt und
Bundesgerichtshof muss dieses Einlenken verwundern. In Wahrheit will Favorit
durch neue Langzeitverträge die derzeit auf meine jahrelange Forderung
endlich in Arbeit befindliche Novellierung der Fernwärmeverordnung
unterlaufen, weil diese vor allem die Verteilung von Grund- und
Verbrauchskosten sowie den ewigen Bestandsschutz von Altverträgen neu regeln
wird.
2.
Interessant ist ein Vergleich mit den Tarifen der städtischen Fernwärme. Für
Kleinabnehmer gibt es sogar einen Tarif ohne Grundgebühr, dafür aber mit
einem leicht erhöhten Arbeitspreis. Dazu kommt allerdings eine Zählermiete
von immerhin 180 Euro, das ist aber immer noch wesentlich weniger als das neue
Tarifmodell von Favorit, das neben der Grundgebühr von mindestens ca. 350
Euro auch noch Zählergebühren usw. vorsieht.
Auf dem
"Kästrich" gibt es ein Kombimodell mit einer geringen Grundgebühr
von nur 1,73 E je Quadratmeter (Favorit 3.13 Euro rückgerechnet auf 2005,
für 2009 entsprechend mehr !! ). Und
Grundgebühren für Warmwasser gibt es bei der Stadt gar nicht. Favorit bleibt
also weiterhin extrem teuer.
3. Wie sollen
denn die Quadratmeter bei den Grundgebühren angesetzt werden? Durch Um- und
Ausbauten sind völlig veränderte Verhältnisse entstanden und der
Energiebedarf ist trotzdem massiv gefallen. Der Ausbau der eiskalten Dachböden
hat den Wärmebedarf sogar verringert. Die Fläche sagt also gar nichts aus.
Dennoch ist damit zu rechnen, dass Favorit die Flächenbombe zünden wird,
also ausgebaute Keller und Speicher einbeziehen wird, denn das wird mit dem
neuen Vertrag eigentlich anerkannt.
4. Die
Behauptung von Favorit, eine Korrektur des Grundbedarfs nach Wärmeschutzmaßnahmen
sei allenfalls über einen gutachterlichen Nachweis denkbar, muss zumindest
teilweise widersprochen werden. Es gibt durchaus die ganz einfache Möglichkeit,
aus dem jahrelangen Verbrauchsverhalten einen Grundbedarf herauszurechnen oder
hierzu den ab 2009 ohnehin zwingend notwendigen bedarfsorientierten Wärmepass
als Maßstab zu nehmen.
5. Und dann
ist das Kleingedruckte in den AGBs, sehr klärungsbedürftig, z.B. sind die
Passagen zu Anschlusskosten und Grunddienstbarkeit.
6. Eine
Verpflichtung, dass Käufer in die Verträge des Vorbesitzers auf ewig
eintreten müssen, ist problematisch und behindert sogar Hausverkäufe.
7. Am besten
wäre, alles aufzuschieben und die unmittelbar bevorstehende Novellierung der
AVBFernwärmeV abzuwarten. Aber hier hat natürlich die Öl-Lobby ihre
gierigen Finger drin, wie überall in der vom Firmengeld ferngelenkten
Politik.
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