Staatsanwaltschaft
Hamburg:
Schreiben vom 10.12.2007
"....hält
das Unternehmen an alten Vertragsgestaltungen fest und lehnt es ab, alte
Regelungen und Grundlagen aus dem Jahre 1967 abzuändern. Dies mag aus
ökologischen Gesichtspunkten nicht sachgerecht sein. Insoweit handelt es sich
um eine zivilrechtliche Streitigkeit"
Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie:
Schreiben vom 9.1.2008
"Es
ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass durch bestehende Altverträge u.a.
Anreize für Energieeinsparmaßnahmen oder ökologische Umrüstungen
vermindert werden."
FAVORIT
Schreiben vom 9.1.2008
"
Da Sie auch weiterhin Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sehen
wir nur noch die Möglichkeit, Ihre Wohnung von der Fernwärmeversorgung
auszuschließen."
Anmerkung: Es handelt sich um die Kürzung der falsch
berechneten monatlichen Grundkosten um 7,44 Euro
Die Interessen der Lerchenberger
finden Unterstützung beim Bundeskartellamt, bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz
und beim Bundeswirtschaftsministerium,
das auf Betreiben des ÖDP-Mannes Rencker an einer verbraucherfreundlicheren Novellierung der
Fernheizungsverordnung arbeitet. Nur die für die Abzockverträge
verantwortliche Stadt Mainz sieht keine Möglichkeiten der wirksamen
Unterstützung.
Bedeutung
hat die Angelegenheit auch im Raum Berliner Siedlung
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