Ohrfeigen für FAVORIT

Staatsanwaltschaft Hamburg:
Schreiben vom 10.12.2007

"....hält das Unternehmen an alten Vertragsgestaltungen fest und lehnt es ab, alte Regelungen und Grundlagen aus dem Jahre 1967 abzuändern. Dies mag aus ökologischen Gesichtspunkten nicht sachgerecht sein. Insoweit handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit"


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Schreiben vom 9.1.2008

"Es ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass durch bestehende Altverträge u.a. Anreize für Energieeinsparmaßnahmen oder ökologische Umrüstungen vermindert werden."


FAVORIT
Schreiben vom 9.1.2008

" Da Sie auch weiterhin Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sehen wir nur noch die Möglichkeit, Ihre Wohnung von der Fernwärmeversorgung auszuschließen."
Anmerkung: Es handelt sich um die Kürzung der falsch berechneten monatlichen Grundkosten um 7,44 Euro


Die Interessen der Lerchenberger finden Unterstützung beim Bundeskartellamt, bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz und beim Bundeswirtschaftsministerium, das auf Betreiben des ÖDP-Mannes Rencker an einer verbraucherfreundlicheren Novellierung der Fernheizungsverordnung arbeitet. Nur die für die Abzockverträge verantwortliche Stadt Mainz sieht keine Möglichkeiten der wirksamen Unterstützung.

Bedeutung hat die Angelegenheit auch im Raum Berliner Siedlung

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