Staatsanwaltschaft Hamburg kritisiert FAVORIT

Vielfrontenkrieg gegen FAVORIT

Die Staatsanwaltschaft Hamburg, das Bundeskartellamt und das Bundeswirtschaftsministerium befassen sich derzeit mit der Frage, wie der umweltfeindlichen Gebührenschneiderei von FAVORIT (Ölmulti Exxon) entgegengewirkt werden kann. Strittig sind zwei Fragen:

  • Ist es rechtens, 40 Jahre alte Verträge brutal auszunutzen?
  • Werden Grundgebühren in Einzelfällen oder flächendeckend vorsätzlich falsch angesetzt?

Unabhängig von einer formaljuristischen Beurteilung hat sich die Staatsanwaltschaft in einer der ÖDP vorliegenden Information wie folgt geäußert:

......das Unternehmen lehnt es ab, alte Regelungen und Grundlagen aus dem Jahre 1967 abzuändern. Dies mag unter ökologischen Gesichtspunkten nicht sachgerecht sein....Insoweit handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit....

Indirekt übt die Staatsanwaltschaft heftige Kritik und empfiehlt zwischen den Zeilen, zivilrechtlich gegen FAVORIT vorzugehen.

Diese Situation hat Rencker veranlasst, sich gleichlautend an das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium zu wenden und zusätzlich das Bundeskartellamt einzuschalten. Rencker will erreichen, dass eine verkorkste Übergangsbestimmung in der Fernwärmeverordnung von 1980, die für Altverträge ewigen Bestandsschutz vorsieht, endlich korrigiert wird. Die rücksichtslose Ausnutzung einer Rechtslücke hat auch kartellrechtliche Dimensionen.

Hier zu den Eingaben:

Bundeswirtschaftsministerium + Bundesumweltministerium

Bundeskartellamt
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