Vielfrontenkrieg
gegen FAVORIT
Die Staatsanwaltschaft Hamburg, das Bundeskartellamt und
das Bundeswirtschaftsministerium befassen sich derzeit mit der
Frage, wie der umweltfeindlichen Gebührenschneiderei von FAVORIT (Ölmulti
Exxon) entgegengewirkt werden kann. Strittig sind zwei
Fragen:
- Ist
es rechtens, 40 Jahre alte Verträge brutal auszunutzen?
- Werden Grundgebühren in Einzelfällen oder flächendeckend vorsätzlich
falsch angesetzt?
Unabhängig von einer formaljuristischen Beurteilung hat sich die
Staatsanwaltschaft in einer der ÖDP vorliegenden Information wie folgt
geäußert:
......das Unternehmen lehnt es ab, alte Regelungen und Grundlagen aus dem
Jahre 1967 abzuändern. Dies mag unter ökologischen Gesichtspunkten nicht
sachgerecht sein....Insoweit handelt es sich um eine zivilrechtliche
Streitigkeit....
Indirekt übt die Staatsanwaltschaft heftige Kritik und empfiehlt zwischen den
Zeilen, zivilrechtlich gegen FAVORIT vorzugehen.
Diese
Situation hat Rencker veranlasst, sich gleichlautend an das
Bundesumweltministerium und
das Bundeswirtschaftsministerium zu wenden und zusätzlich das Bundeskartellamt
einzuschalten. Rencker
will erreichen, dass eine verkorkste Übergangsbestimmung in der
Fernwärmeverordnung von 1980, die für Altverträge ewigen Bestandsschutz
vorsieht, endlich korrigiert wird. Die rücksichtslose Ausnutzung einer
Rechtslücke hat auch kartellrechtliche Dimensionen.
Hier
zu den Eingaben:
Bundeswirtschaftsministerium
+ Bundesumweltministerium
Bundeskartellamt
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